Schutz der arbeitenden Jugend
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) kann auf die längste Tradition zurückblicken, denn in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die ersten Einzelvorschriften erlassen, um Kinderarbeit zu begrenzen. Dennoch gilt erst seit 1960 ein bundeseinheitliches Jugendarbeitsschutzgesetz, das zuletzt im Jahre 1986 durch den Gesetzgeber überarbeitet (novelliert) wurde.
Das JArbSchG ist ein arbeitsweltbezogenes Gesetz, das den altersspezifischen Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche sicherstellt. Nähere Informationen zum Thema hält das Bundesminiterium für Arbeit und Soziales bereit. Zuständige Behörde ist das Gewerbeaufsichtsamt Celle.
