Netzwerk Kinderschutz
Wirksamer Kinderschutz kann nur gelingen, wenn sich eine starke Verantwortungsgemeinschaft dafür einsetzt. Das Bundeskinderschutzgesetz fordert entsprechend dazu auf, bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden und die eigenen Möglichkeiten zu nutzen, um die Situation mit den betroffenen Eltern und Kindern zu erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Damit dieses gelingen kann, können sich alle Personen, die hauptberuflich oder nebenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bei der Einschätzung von möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung landkreisweit kostenlos durch insoweit erfahrene Fachkräfte beraten lassen. Das erhöht Ihre Handlungssicherheit.
Über das Verfahren und die Abläufe haben sich die freien Träger der Jugendhilfe "HzE", die Kindertagesstätten "KiTa" und die Schulen "Schule" im Landkreis Verden mit dem Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden im Netzwerk Kinderschutz schriftlich vereinbart