Jugendarbeit / Gemeinwesenarbeit im Landkreis Verden
Die Gemeinwesenarbeit strebt eine regionale Kooperation der im Gemeinwesen im Bereich der Jugendhilfe Tätigen an. Mit Blickrichtung auf präventive Maßnahmen und unter Vernetzung vorhandener Ressourcen sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und ein Beitrag zur Vermeidung und zum Abbau von Benachteiligungen geleistet werden. Zu den Zielen der Gemeinwesenarbeit zählen:
- vorbeugende Hilfe und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien
- Zusammenführung und Abstimmung aller Mittel in der Jugendarbeit, insbesondere der im Bereich der Jugendhilfe Tätigen
- Förderung von ehrenamtlichen Engagement
- Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und das Schaffen von Möglichkeiten der Selbstbestimmung
- Stärkung der örtlichen Gemeinschaft
Im Rahmen dieser Ziele findet neben einer regional strukturierten und vernetzten Zusammenarbeit eine finanzielle Förderung von Projekten statt.
Weitere Informationen:
Förderung von Projekten - Welche fachlichen Anforderungen müssen die Projekte erfüllen?
- Die Projekte müssen in den jeweiligen Sozialraum eingebunden sein oder einen übergreifenden Ansatz verfolgen.
- Alle müssen das Projekt tragen.
- Das Projekt soll neu und gleichzeitig offen für alle sein.
- Der Bedarf für das Projekt ist vor der Antragstellung zu ermitteln. Dabei soll mit der lokalen Arbeitsgruppe oder anderen örtlichen Gruppen zusammengearbeitet worden sein.
- Kinder und Jugendliche sollen bei der Projektentwicklung beteiligt worden sein.
Das Antragsverfahren - Was muss im Antrag stehen?
- Antragstellerin/Antragsteller
- Schilderung des Projektvorhabens
- geplanter Projektbeginn und geplante Projektlaufzeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zielbeschreibung, Notwendigkeit des Vorhabens (Bedarfsfeststellung), Beteiligung der Zielgruppe bei der Projektentwicklung, Darstellung der Methoden und Teilschritte zur Zielerreichung
- Kontoangaben
- Unterschrift
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Das Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Förderungshöchstdauer beträgt 12 Monate.
- Förderungsfähig sind angemessene Personal- und Sachkosten, Mieten und sonstige Betriebskosten für ausschließlich für den Förderungszweck genutzte Räume und (technische) Geräte.
- Kalkulatorische Kosten sind nicht förderungsfähig.
Informationen zur Antragstellung:
In den acht Städten und Gemeinden des Landkreises Verden gibt es lokale Arbeitsgruppen, in denen das Projekt eingebracht und entwickelt werden soll. Der Antrag auf Projektförderung ist an den Fachdienst Jugend und Familie zu richten, der auch die Bewilligung und Abrechnung der Förderung durchführt:
Landkreis Verden
Fachdienst Jugend und Familie
Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller)
Der Antragsvordruck wird auf Anfrage zugesandt. Sie können den Antrag auch hier herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und dem Fachdienst Jugend und Familie unterschrieben zusenden:
- Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses nach dem Konzept über die Strukturarbeit im Landkreis Verden (pdf-Dokument)
- Ablaufschema für Projektanträge zur fallunabhängigen Gemeinwesenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Verden
Ansprechpartner/in:
- Geschäftsführung der Lokalen Arbeitsgruppen
Jessica Hambrock, Tel. 04231 15-8911
Leitung Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
Stephan Schaper, Tel. 04231 15-672- Fachdienstleitung
Iris Heitkamp, Tel. 04231 15-340
