Förderung von Jugendfreizeiten, internationalen Jugendbegegnungen und Seminaren
Förderung von Jugendfreizeiten
Der Fachdienst Jugend und Familie fördert Jugendfreizeiten mit einem Kreiszuschuss von 4,50 Euro je Tag und Teilnehmer einschließlich Begleiter. Gefördert werden nur Teilnehmer vom schulpflichtigen Alter (ab 6 Jahre) bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie jeweils einen Begleiter für zehn jugendliche Teilnehmer. An- und Abreisetag werden als zwei Tage gezählt. Ferienmaßnahmen der Schulen werden, mit Ausnahme von Freizeiten zur musischen Bildung, nur innerhalb der Schulferien gefördert. Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Mindestdauer der Maßnahme: 3 Tage, höchstens 28 Tage
- Mindestteilnehmerzahl: 5 Jugendliche
Für Jugendfreizeiten reicht ein formloser Antrag, der rechtzeitig vor Fahrtbeginn beim Fachdienst Jugend und Familie gestellt und folgende Angaben enthalten sollte:
- Zielort (wohin)
- Zeit und Dauer (von wann bis wann)
- Teilnehmerzahl (Anzahl der Kinder und Jugendlichen, Anzahl der Betreuer)
- Angabe der Wohnorte der Teilnehmer (Beispiel: 7 Teilnehmer aus Verden, 3 Teilnehmer aus Kirchlinteln usw. oder alle Teilnehmer aus Achim)
Sie können den Antrag auch gleich online stellen. Bitte füllen Sie die Felder des Online-Formulars vollständig aus.
Förderung von internationalen Jugendbegegnungen
Der Fachdienst Jugend und Familie fördert internationale Jugendbegegnungen mit einem Kreiszuschuss von 3,50 Euro je Tag und Teilnehmer einschließlich Begleiter. Gefördert werden nur Teilnehmer vom 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie jeweils ein Begleiter für zehn jugendliche Teilnehmer. An- und Abreisetag werden als zwei Tage gezählt. Teilnehmer einer Gruppe/Organisation erhalten den Zuschuss nur für eine Maßnahme jährlich. Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Mindestdauer der Maßnahme: 5 Tage, höchstens 28 Tage
- Mindestteilnehmerzahl: 5 Jugendliche
- ein mit dem Partner abgestimmtes Programm, das das Kennenlernen der politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Gastlandes mit einschließt
- eine Einladung des Partners
Sind die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Jugendbegegnung als Freizeitmaßnahme gefördert.
Für internationale Jugendbegegnungen ist der nachstehende Formantrag auszufüllen und durch zusätzliche Angaben (Teilnehmerliste, abgestimmtes Programm, Einladung etc.) zu ergänzen.
Förderung von Seminaren
Der Landkreis fördert Seminare zur Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiterinnen und -leitern. Er zahlt den Jugendverbänden und Jugendgruppen zu den Kosten der Ausbildung zur Jugendgruppenleitung und der Fortbildung von Jugendgruppenleitungen und Gruppenmitgliedern einen Kreiszuschuss in folgender Höhe:
- Der Kreiszuschuss beträgt ein Drittel der nachgewiesenen und anzuerkennenden angemessenen Gesamtkosten, wenn das Seminar selbst auf Kreisebene mit mindestens 10 Teilnehmenden durchgeführt wird.
- Der Kreiszuschuss beträgt 2,50 Euro je Tag und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer, soweit die Veranstaltung von dritten Trägern durchgeführt wird. Gefördert werden nur Teilnehmende aus dem Landkreis Verden, die, soweit es die Fortbildung von Gruppenmitgliedern betrifft, nicht älter als 27 Jahre sind.
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
Sie brauchen nur einen Antrag stellen, um neben dem Kreiszuschuss auch die Zuschüsse der Städte, Flecken und Gemeinden im Landkreis Verden zu beantragen. Der Landkreis Verden gewährt und zahlt die Zuschüsse zusammen aus. Die gemeindlichen Zuschüsse werden mit den nachstehenden Ausnahmen in der gleichen Höhe wie die Landkreiszuschüsse gewährt.
Für Kinder und Jugendliche aus dem Flecken Ottersberg beträgt der Zuschuss 2,00 EUR, für Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Dörverden 2,50 EUR je Tag und Teilnehmer für Freizeitmaßnahmen sowie 3,00 EUR (Ottersberg) und 4,00 EUR (Dörverden) für internationale Jugendbegegnungen.
Kontakt:
Kontakt - Jugendarbeit
