Erzieherischer Jugendschutz
Heute gilt der erzieherische Jugendschutz als der zentrale Aufgabenbereich des Jugendschutzes überhaupt: Er wird explizit im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz als wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe hervorgehoben und soll folgenden Zielen dienen (§ 14 Abs. 2 KJHG):
- Junge Menschen (bis zu 27 Jahren) zu "befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihrem Mitmenschen zu führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen".
Jugendschutz ist nicht länger ein vornehmlich sanktionierendes Instrument, sondern ein Leistungsbereich der Jugendhilfe mit präventivem Charakter. Die Zuordnung des Kinder- und Jugendschutzes zum ersten Abschnitt des KJHG macht seine fachliche Nähe zur Jugendarbeit und seine sozialpädagogische Ausrichtung deutlich. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Teil eines gesamterzieherischen Bemühens. Er weist eine Zielgleichheit mit den Angeboten der Jugendarbeit (§ 11 KJHG) und der Familienbildung (§ 16 KJHG) auf, die ebenfalls die Befähigung zur Selbstbestimmung bzw. Mitbestimmung und Mitgestaltung anstreben.
Medienarbeit in der Jugendarbeit stärkt beispielsweise den eigenständigen Umgang mit Kommunikationsmedien, aktive Freizeitgestaltung wirkt passivem Freizeitkonsum entgegen.
Der erzieherische Jugendschutz wendet sich demzufolge mit seinen Angeboten an sehr unterschiedliche Zielgruppen. Dies können Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sein, aber auch Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Arbeitgeber/Ausbilder und andere Bezugspersonen. Die Vorbereitung auf den Umgang mit Gefahren und Risiken für Familie, Schule und Jugendhilfe wird eine immer wichtigere Aufgabe.
Darüber hinaus ist auch die sog. "breite Öffentlichkeit" eine Zielgruppe von Initiativen des erzieherischen Jugendschutzes, um auf diesem Weg alle Bürgerinnen und Bürger zur Rücksicht gegenüber den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen zu bewegen und an die Verantwortung gegenüber nachwachsenden Generationen zu erinnern. Es gilt, die gesamte Öffentlichkeit über konkrete oder mögliche Gefährdungspotentiale aufzuklären und dadurch zu erreichen, dass Jugendschutzmaßnahmen als notwendig und sinnvoll anerkannt und mitgetragen werden.
Um die Zielvorgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in die Praxis umzusetzen, bieten die öffentlichen und freien Träger des Jugendschutzes Bürgerinnen und Bürgern sowie Bezugspersonen, aber auch den Minderjährigen selbst vielfältige Hilfestellungen, Informationen und Weiterbildungsmaßnahmen an.