Sie sind ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Körperschaft mit Sitz in Niedersachsen? Sie wollen in Digitalisierung oder in Ihre IT-Sicherheit investieren? Mithilfe des Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Auf einen Blick:
- eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen mit einem ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck
- Zuschuss bis zu 70 %
- Förderhöhe von mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses
Weitere Infos unter:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp